Elternmitwirkung in der Schule ist ein Angebot.
Wo es nicht angenommen wird, findet es nicht statt!
Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule - z.B. bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, bei der Einführung von neuen Schulbüchern - gehört werden. Der Schulelternrat kann in Versammlungen allen Erziehungsberechtigten über seine Tätigkeit berichten.
Aufgaben für den Schulelternrat können grundsätzlich alle schulischen Fragen sein, u.a.:
· Schulordnung
· Probleme der Pausenaufsicht
· Unterrichtsversorgung / Unterrichtsausfall
· Stundenpläne
· räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
· Gestaltung von Schulhöfen
· Schulleben / Schulkultur
· Vorbereitung von Tagesordnungspunkten von Gesamtkonferenzen,
Teilkonferenzen und Fachkonferenzen
· gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule
Zur Entscheidungsfindung können Arbeitsgruppen eingerichtet werden.
GS Bruchhausen-Vilsen
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